M-Zug, M-Klassen

Mittlerer-Reife-Zug (M-Zug) 
im Mittelschulverbund Harburg/Monheim/Wemding 

an der Leonhart-Fuchs-Mittelschule in Wemding

Der M-Zug ist ein spezieller Bildungsgang an der Mittelschule, der zum mittleren Schulabschluss führt. Dieser Abschluss ist denen der Realschule oder der Wirtschaftsschule gleichgestellt und verleiht die gleichen Berechtigungen für die weitere berufliche bzw. schulische Laufbahn. So kann 

  • eine Berufsausbildung begonnen werden, die eine mittlere Reife voraussetzt,
  • die Fachoberschule besucht werden,
  • die Laufbahn der Fach- oder Förderlehrer eingeschlagen werden. 

Die Mittelschule bzw. der M-Zug bietet einige Vorteile und Besonderheiten:

  • das Klassenlehrerprinzip, das eine enge Bindung an die Lehrkraft und ein intensives Kümmern ermöglicht,
  • die starke Praxisorientierung mit einem engen Bezug zur Arbeitswelt,
  • der unterrichtliche Schwerpunkt liegt neben Mathematik, Deutsch, Englisch auf den berufsorientierenden Fächer (Technik, Ernährung und Soziales, Wirtschaft und Kommunikation)
  • die hohe Durchlässigkeit zu den Regelklassen – ein Wechsel zwischen Regel – und M-Klasse ist jederzeit möglich.

An der Mittelschule Wemding nimmt die musische Ausbildung einen hohen Stellenwert ein. Wir bieten Bläserklassen, Schulensemble und Schulband an. 

Besonders wichtig an unserer Schule ist uns die Erziehung im Umgang mit digitalen Medien. Alle M-Klassen sind iPAd-Klassen und werden intensiv in der Nutzung und im Aufzeigen von Gefahren geschult. Die Leonhart-Fuchs-Mittelschule Wemding nimmt am Schulversuch „Digitale Schule der Zukunft“ teil. 

Zusätzlich kann der offene Ganztag besucht werden. 

Für das Antragsverfahren ist noch wichtig zu wissen, dass die Eltern den Besuch des M-Zuges an ihrer Heim- bzw. Sprengelschule beantragen müssen. Von dort wird der von der Schulleitung genehmigte Antrag zusammen mit einer Kopie des Zwischen- oder Jahreszeugnisses an die M-Zug-Schule weitergeleitet.

Homepage:     www.l-fuchs-ms.de
E-Mail:            info@l-fuchs-ms.de
Telefon:          09092 / 90 233

Infoabend:     Mittwoch, 22. März 2023 um 19 Uhr, 
                        Leonhart-Fuchs-Mittelschule Wemding

 

"M" steht für Mittlere Reife:

 

Die Mittelschule Wemding bietet seit dem Schuljahr 1999/2000 einen vierjährigen Bildungsgang an, einen M-Zug, der in eigenen Klassen und Kursen zum mittleren Bildungsabschluss führt. Der M-Zug beginnt in der Jahrgangsstufe 7 (7M) und endet in der 10. Klasse (M10) mit der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss.

 

Zugangsvoraussetzungen:

 

Übertritt in die M 7


Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

 

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

 

Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.



Übertritt in die M8 und M9

 

Ihr Kind kann von der 7. oder 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 bzw. 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 7, bzw. 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule

Darüber hinaus kann Ihr Kind die Zugangsberechtigung auch mit den entsprechenden Leistungen im Jahreszeugnis erwerben. Eine nochmalige Aufnahmeprüfung findet nicht statt.

 

Übertritt in die M10

 

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss bzw. der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • wenn der qualifizierende Hauptschulabschluss bzw. der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung an der aufnehmenden Schule



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