Regelungen

Handy und Smartwatch

lt. Bayerischem Erziehungs- und Unterrichtsgesetz müssen Handys von Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahrt werden. Die gleiche Regelung gilt auch für Smartwatches!

Wir gehen an unserer Schule einen Schritt weiter: Unsere Hausordnung sieht vor, dass die Handys und Smartwatches morgens eingesammelt, in Boxen sicher aufbewahrt und vor der Mittagspause wieder ausgegeben werden. 

Sollte eine Schülerin oder ein Schüler ein zweites Handy dabeihaben und damit erwischt werden, wird dieses Handy abgenommen und erst am nächsten Tag nach Schulschluss an ein Elternteil bzw. an einen Erziehungsberechtigten ausgegeben. Gleiches gilt, wenn das Handy morgens nicht abgegeben wurde und dann doch bei der Schülerin/beim Schüler gesehen wird.

Wir bitten um Beachtung dieser Maßnahme!

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